Götze & Götze - Unternehmensberatung GbR
Roland Götze - Unternehmensberater (IHK) und Sachverständiger für das Bau- und Grundstückswesen                              

Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung

Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für Mediationen im Rahmen ihrer Versicherungsleistungen. Dies gilt in der Regel für außergerichtliche Streitbeilegungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Es ist jedoch ratsam, vorab die genauen Bedingungen und den Umfang der Kostenübernahme mit der jeweiligen Versicherung zu klären.

Kostenübernahme:
Viele Rechtsschutzversicherungen haben Mediation als eine Leistung in ihren Tarifen integriert. Dies bedeutet, dass die Kosten für einen Mediator, der im Auftrag der Versicherung handelt, in der Regel übernommen werden.

Umfang der Kostenübernahme:
Die genaue Höhe der Kostenübernahme kann variieren und ist oft auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Anzahl von Mediationssitzungen begrenzt. Einige Versicherungen übernehmen auch die Kosten für Mediationen in bestimmten Rechtsbereichen, wie z.B. Familienrecht oder Mietrecht.

Voraussetzungen:
Es ist wichtig zu prüfen, ob die Versicherung die Wahl des Mediators einschränkt oder ob eine freie Wahl des Mediators möglich ist. Einige Versicherungen arbeiten mit bestimmten Mediatoren zusammen oder bieten sogenannte "Shuttle-Mediationen" an, bei denen die Mediation telefonisch oder per Video erfolgt.

Vergleich:
Es lohnt sich, vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung die verschiedenen Tarife und ihre Leistungen im Bereich Mediation zu vergleichen, um die passende Versicherung zu finden.

Alternative zum Gerichtsprozess:
Mediation ist eine Möglichkeit, Konflikte außergerichtlich beizulegen und kann Zeit und Kosten sparen. Sollte die Mediation jedoch nicht erfolgreich sein, kann der Fall immer noch vor Gericht gebracht werden, wobei die Rechtsschutzversicherung dann auch die Gerichtskosten übernehmen kann.


Roland Götze - Unternehmensberater (IHK) & Sachverständiger für das Bau- und Grundstückswesen